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   BVerwG, 17.07.1974 - VI C 41.70   

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BVerwG, 17.07.1974 - VI C 41.70 (https://dejure.org/1974,1019)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.1974 - VI C 41.70 (https://dejure.org/1974,1019)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 1974 - VI C 41.70 (https://dejure.org/1974,1019)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beförderung von Aufstiegsbeamten sowie unmittelbaren Laufbahnbewerbern - Beginn der Bewährungszeit eines Aufstiegsbeamten - Beamtenrechtliche Gleichbehandlung von Aufstiegsbeamten und Laufbahnbewerbern bezüglich deren Beförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 41.70
    Der Dienstherr sei nicht gehindert, für bestimmte Fallgruppen nach generellen Gesichtspunkten zu handeln (BVerwGE 31, 212).
  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 121.62

    Kirchliche Erlaubnis zur Erteilung katholischen Religionsunterrichts (missio

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1974 - VI C 41.70
    Eine gesetzliche Vorschrift darüber, daß ein Beamter überhaupt und gegebenenfalls wann er zu befördern sei, gebe es nicht (BVerwGE 19, 252 [254 f.]).
  • BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 41.84

    Beamtenrecht - Beförderung - Polizeidienst

    Beförderung von langzeit- und kurzzeitausgebildeten Polizei- und Kriminaloberkommissaren zu Hauptkommissaren nach einheitlich ab Übertragung des Amtes als Oberkommissar rechnendem Rangdienstalter (im Anschluß an Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 41.70 - ).

    Die Ermessensausübung hat sich am Leistungsgrundsatz als dem entscheidenden Auswahlkriterium zu orientieren (vgl. Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 41.70 - ).

    In dem bereits erwähnten Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 41.70 - (a.a.O.) hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts es allerdings als sachgerecht und dem Leistungsgrundsatz entsprechend angesehen, wenn beim Zusammentreffen von unmittelbaren Laufbahnbewerbern und Aufstiegsbeamten unabhängig von der bei letzteren regelmäßig früher erfolgten Übertragung des Eingangsamtes der Laufbahn für die Festlegung der Bewährungszeit für eine Beförderung in das nächsthöhere Amt der Laufbahn auf den Zeitpunkt der Laufbahnprüfung als den Zeitpunkt abgestellt wird, von dem ab beiden Beamtengruppen in gleicher Weise nach dem Erwerb der Befähigung für die Laufbahn Aufgaben des gehobenen Dienstes vollverantwortlich übertragen worden sind.

  • BVerwG, 06.03.1975 - II C 20.73

    Beförderung eines Beamten

    Daß für sogenannte Regelbeförderungen ebenso wie bei sonstigen Beförderungen die Eignung unerläßlich ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt entschieden (Beschluß vom 28. Juli 1970 - BVerwG II B 7.70 - [Buchholz 235.17 § 25 LBesG NW Nr. 2] und Urteil vom 17. Juli 1974- BVerwG VI C 41.70 - [Buchholz 237.90 § 10 LBG Schi.-Holst. Nr. 1]).

    Nach dem bereits erwähnten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 41.70 - ist die Fürsorgepflicht grundsätzlich nicht verletzt, wenn eine vom Leistungsgrundsatz als tragendem Grundsatz des Beamtenrechts geprägte Ermessensentscheidung in bezug auf eine Beförderung ergangen ist, und zwar auch nicht bei einer sogenannten "Regelbeförderung".

  • BVerwG, 12.10.1978 - 2 C 1.78

    Anspruch auf frühere Beförderung zum Technischen Bundesbahnoberinspektor

    Die Berechtigung hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in vergleichbaren Rechtsstreitigkeiten in ständiger Rechtsprechung anerkannt (Urteile vom 9. Oktober 1975 - BVerwG 2 C 62.73 [BVerwGE 49, 214], BVerwG 2 C 6.74 [Buchholz 235 § 5 BBesG Nr. 1] und BVerwG 2 G 7.74 - ferner Urteil vom 28. Juli 1976 - BVerwG 6 C 176.73 - [Buchholz 235 § 5 BBesG Nr. 2]; vgl. auch schon Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 41.70 - [Buchholz 237.90 § 10 LBG Schleswig-Holstein Nr. 1]).
  • BVerwG, 08.07.1977 - 6 CB 23.76

    Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, daß das maßgebende Auswahlkriterium bei einer Entscheidung über eine Beförderung der Leistungsgrundsatz ist, an dem sich die Ermessensentscheidung des Dienstherrn zu orientieren hat (vgl. Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 41.70 -).
  • BVerwG, 28.07.1976 - VI C 176.73

    Revision des Klägers gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs -

    Mit Recht hat der II. Senat in diesem Zusammenhang unter Berufung auf das Urteil, des erkennenden Senats vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 41.70 - (Buchholz 237.90 § 10 LBG Schleswig-Holstein Nr. 1 = ZBR 1975, 19) darauf hingewiesen, daß angesichts der dargelegten Gesetzeslage kein rechtlicher Gesichtspunkt ersichtlich ist, der es gebietet, die Begünstigung, welche dem Kläger durch die damals aus Gründen besoldungsmäßiger Gleichbehandlung vorzeitig vorgenommene Übertragung des Eingangsamtes der gehobenen Laufbahn zuteil wurde, bei der weiteren Laufbahngestaltung - hier bei der Beförderung zum Bundesbahnoberinspektor - fortwirken zu lassen mit der Folge, daß eine andere Beförderungspraxis als rechtsfehlerhaft anzusehen wäre.
  • BVerwG, 05.07.1982 - 2 B 65.82

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

    Diese Frage ist im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 41.70 - (Buchholz 237.90 § 10 LBG Schleswig-Holstein Nr. 1 = ZBR 1975, 19) ausdrücklich offengelassen worden.
  • VG Würzburg, 08.12.2020 - W 1 K 20.522

    Zurückstellung von der Beförderung

    Ein Beamter hat grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Beförderung (Zängl in: Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, zu § 9 Rn.) Ein solcher besteht selbst dann nicht, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind (BVerwG, U.v. 17.7.1974 - VI C 41/70 - juris).
  • BVerwG, 09.10.1975 - II C 6.74

    Beförderung eines Beamten

    Angesichts der dargelegten Gesetzeslage ist kein rechtlicher Gesichtspunkt ersichtlich, der es gebietet, die Begünstigung, welche dem Kläger durch die damals aus Gründen besoldungsmäßiger Gleichbehandlung vorzeitig vorgenommene Übertragung des Eingangsamtes der gehobenen Laufbahn zuteil wurde, bei der weiteren Laufbahngestaltung - hier bei der Beförderung zum Oberinspektor - fortwirken zu lassen mit der Folge, daß eine andere Beförderungspraxis als rechtsfehlerhaft anzusehen wäre (vgl. hierzu auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 41.70 -, ZBR 1975, 19 [20]).
  • VG Würzburg, 28.03.2017 - W 1 K 16.503

    Ausgleichszulage bei Dienstherrenwechsel und Beförderung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht selbst dann kein Rechtsanspruch auf Beförderung, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind (BVerwG, U.v. 17.7.1974 - VI C 41/70 - juris).
  • BVerwG, 10.07.1984 - 2 B 35.83

    Aufhebung einer Nichtzulassung zur Revision

    Die Entscheidung in dem erstrebten Revisionsverfahren kann zur weiteren Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Beförderung von Beamten unter Berücksichtigung einer Rangdienstaltersliste beitragen, insbesondere zur Klärung der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 41.70 - (Buchholz 237.90 § 10 LBG Schl.-Holst. Nr. 1 = ZBR 1975, 19) offengebliebenen Frage, ob bei der Beförderung von unmittelbaren Laufbahnbewerbern und Aufstiegsbeamten auch einheitlich auf den Zeitpunkt der Übertragung des innegehabten Amtes abgestellt werden darf.
  • BVerwG, 09.10.1975 - II C 7.74

    Beförderung eines Beamten

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